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emv_und_ce

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emv_und_ce [2014/05/27 19:18]
karl angelegt
emv_und_ce [2014/05/30 13:28] (aktuell)
karl [Eventuell zutreffend]
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== EMV und CE ====== ====== EMV und CE ======
  
 +Alle Richtlinien sind unter \\
 +http://eur-lex.europa.eu/advanced-search-form.html \\
 +zu finden. 
 ===== EG-Konformitätserklärung ===== ===== EG-Konformitätserklärung =====
-Bestätigt, dass ein Gerät den Anforderungen der zutreffenden Normen erfüllt+Bestätigt, dass ein Gerät den Anforderungen der zutreffenden Normen entspricht
 Sie wird nach der Konformitätsprüfung ausgestellt.  Sie wird nach der Konformitätsprüfung ausgestellt. 
 +Form ist nicht vorgerschrieben. 
 +Muss in einer EU-Sprache und auch in den Sprachen, in denen das Gerät inverkehrgebracht wird, erstellt werden. 
 +
 +===== Für Li-Ionen-Batterie mit BMS zutreffende Richtlinien =====
 +Aus der Liste auf http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Richtlinie
 +
 +==== Rahmenrichtlinien ====
 +
 +=== Konformitätsbeurteilungsverfahren und CE-Kennzeichnung, 768/2008/EG ===
 +
 +=== Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG mit Änderung 99/34/EG ===
 +  * Der Hesteller ist für Schäden haftbar, die sein Produkt durch einen Fehler des Produktes verursacht hat. 
 +  * Gilt für private Kunden. 
 +
 +=== Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ===
 +  * geändert durch 2008/765/EG und 2009/596/EG
 +
 +
 +==== Spezifische Richtlinien ====
 +
 +=== Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren; 2006/66/EG ===
 +  * Industriebatterien oder -akkumulatoren\\
 +  * Altbatterien\\
 +  * Kennzeichnung mit Symbol laut Anhang II (Art. 21, Abs. 1)\\
 +  * Kennzeichnung der Kapazität (Art. 21, Abs. 2)\\
 +  * Registrierung als Batterie-Hersteller (Art. 17)\\
 +  * Kleinhersteller --> Ausnahme von der Recycling-Kostenbeteiligung (Art. 18)\\
 +
 +=== Elektromagnetische Verträglichkeit / Europäische EMV-Richtlinie; 2004/108/EG (ex 89/336/EWG) ===
 +siehe auch 2014/30/EU (Neufassung)
 +  * Begriffe: Betriebsmittel, elektromagnetische (EM) Verträglichkeit, EM-Störung, Störfestigkeit
 +  * Inverkehrbringen nur, wenn die Richtline eingehalten wird, während der bestimmungsgemäßer Verwendung (Art. 3)
 +  * Grundlegende Anforderungen in Anhang I: darft nicht zu stark senden, und muss Störungen vertragen können
 +  * Harmonisierte Normen (Art. 6) (1998/34/EG): Werden diese eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass auch die EMV-Richtlinie eingehalten wird (besonders der Anhang I). TODO!!!
 +  * Art. 7: Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang II oder III
 +  * Art. 8: CE-Kennzeichnung: Wurde Art. 7 bestanden, muss eine CE-Kennzeichnung gemacht werden. Ist ein Gerät mit CE gekennzeichnet, und es wird von einer zuständigen Behörde festgestellt, dass die Anforderungen nicht eingehalten werden, muss das Gerät nachgebessert werden. 
 +  * Art. 9: Jedes Gerät muss identifizierbar gekennzeichnet sein. Name und Adresse des Herstellers. Gebrauchsanweisung. 
 +  * Art. 10: "Strafmaßnahmen" für ein Gerät, das die Anforderungen nicht erfüllt. 
 +  * Anhang II: Interne Fertigungskontrolle: (1) Anwendung der harmonisierten Normen ist gleichzusetzen mit einer Prüfung des Gerätes. (2) repräsentative Konfigurationen des Gerätes. (3+4) technische Unterlagen nach Anhang IV. Unterlagen 10 Jahre lang aufheben. (5+6) Bescheinigung durch EG-Konformitätserklärung, 10 Jahre aufbewahrungsfrist. 
 +  * Anhang III: Prüfung durch eine Benannte Stelle (optional). 
 +  * Anhang IV: Technische Unterlagen und EG-Konformitätserklärung
 +  * (1): Mit Hilfe der technischen Unterlagen muss eine Beurteilung möglich sein!
 +  * (2): Mindestanforderungen an eine EG-Konformitätserklärung
 +  * Die Benannten Stellen für harmonisierte Normen sind: 
 +  *   * Europäisches Komitee für Normung (CEN)
 +  *   * Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec)
 +  *   * Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI)
 +
 +
 +=== Elektro- und Elektronik-Altgeräte; (Entsorgung von); 2002/96/EG ===
 +
 +=== Elektro- und Elektronikgeräten, (Beschränkung gefährlicher Stoffe); 2002/95/EG ===
 +
 +=== Gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren; 91/157/EWG ===
 +
 +=== Gefahrstoffkennzeichnung (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe);  67/548/EWG ===
 +
 +
 +==== Eventuell zutreffend ====
 +
 +=== Messgeräte; 2004/22/EG; ===
 +  * geändert durch 2006/96/EG, 2008/1137/EG, 2009/137/EG und 2012/1025/EG
 +  * Gilt für: Wasserzähler (MI-001), Gaszähler und Mengenumwerter (MI-002), Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch (MI-003), Wärmezähler (MI-004), Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser (MI-005), selbsttätige Waagen (MI-006), Taxameter (MI-007), Maßverkörperungen (MI-008), Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen (MI-009) und Abgasanalysatoren (MI-010)
 +
 +=== Niederspannungsrichtlinie betreffend Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung mit Spannungen zwischen 50 und 1000 Volt; 2006/95/EG (früher 73/23/EWG) ===
 +  * 50-1000V AC oder 75-1500V DC
 +  * siehe auch 2014/35/EU
 +
 +=== Sicherheitsdatenblätter; 91/155/EWG (siehe auch 1999/45/EG) ===
 +
 +=== Telekommunikations-Endeinrichtungen; 99/5/EG; früher 98/13/EG; ===
 +  * Diese Richtlinie trifft nicht zu. Die Batterie ist weder eine Telekommunikationsendeinrichtung (Art. 2.b) noch eine Funkanlage (Art. 2.c)
 +
  
  
emv_und_ce.1401211126.txt.gz · Zuletzt geändert: 2014/05/27 19:18 von karl