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emv_und_ce

Unterschiede

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emv_und_ce [2014/05/27 22:02]
karl [Spezifische Richtlinien]
emv_und_ce [2014/05/30 12:52]
karl [Rahmenrichtlinien]
Zeile 15: Zeile 15:
 ==== Rahmenrichtlinien ==== ==== Rahmenrichtlinien ====
  
-Konformitätsbeurteilungsverfahren und CE-Kennzeichnung, 768/2008/EG (die 93/465/EWG ist seit 2008 durch diese ersetzt)\\ +=== Konformitätsbeurteilungsverfahren und CE-Kennzeichnung, 768/2008/EG === 
-Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG mit Änderung 99/34/EG, anzuwenden seit 30Juli 1988 \\ + 
-Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG \\+=== Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG mit Änderung 99/34/EG === 
 +  * Der Hesteller ist für Schäden haftbardie sein Produkt durch einen Fehler des Produktes verursacht hat.  
 +  * Gilt für private Kunden.  
 + 
 +=== Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG === 
 +  * geändert durch 2008/765/EG und 2009/596/EG 
  
 ==== Spezifische Richtlinien ==== ==== Spezifische Richtlinien ====
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 === Elektromagnetische Verträglichkeit / Europäische EMV-Richtlinie; 2004/108/EG (ex 89/336/EWG) === === Elektromagnetische Verträglichkeit / Europäische EMV-Richtlinie; 2004/108/EG (ex 89/336/EWG) ===
 +siehe auch 2014/30/EU (Neufassung)
   * Begriffe: Betriebsmittel, elektromagnetische (EM) Verträglichkeit, EM-Störung, Störfestigkeit   * Begriffe: Betriebsmittel, elektromagnetische (EM) Verträglichkeit, EM-Störung, Störfestigkeit
   * Inverkehrbringen nur, wenn die Richtline eingehalten wird, während der bestimmungsgemäßer Verwendung (Art. 3)   * Inverkehrbringen nur, wenn die Richtline eingehalten wird, während der bestimmungsgemäßer Verwendung (Art. 3)
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   * Art. 10: "Strafmaßnahmen" für ein Gerät, das die Anforderungen nicht erfüllt.    * Art. 10: "Strafmaßnahmen" für ein Gerät, das die Anforderungen nicht erfüllt. 
   * Anhang II: Interne Fertigungskontrolle: (1) Anwendung der harmonisierten Normen ist gleichzusetzen mit einer Prüfung des Gerätes. (2) repräsentative Konfigurationen des Gerätes. (3+4) technische Unterlagen nach Anhang IV. Unterlagen 10 Jahre lang aufheben. (5+6) Bescheinigung durch EG-Konformitätserklärung, 10 Jahre aufbewahrungsfrist.    * Anhang II: Interne Fertigungskontrolle: (1) Anwendung der harmonisierten Normen ist gleichzusetzen mit einer Prüfung des Gerätes. (2) repräsentative Konfigurationen des Gerätes. (3+4) technische Unterlagen nach Anhang IV. Unterlagen 10 Jahre lang aufheben. (5+6) Bescheinigung durch EG-Konformitätserklärung, 10 Jahre aufbewahrungsfrist. 
 +  * Anhang III: Prüfung durch eine Benannte Stelle (optional). 
 +  * Anhang IV: Technische Unterlagen und EG-Konformitätserklärung
 +  * (1): Mit Hilfe der technischen Unterlagen muss eine Beurteilung möglich sein!
 +  * (2): Mindestanforderungen an eine EG-Konformitätserklärung
 +  * Die Benannten Stellen für harmonisierte Normen sind: 
 +  *   * Europäisches Komitee für Normung (CEN)
 +  *   * Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec)
 +  *   * Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI)
 +
  
 === Elektro- und Elektronik-Altgeräte; (Entsorgung von); 2002/96/EG === === Elektro- und Elektronik-Altgeräte; (Entsorgung von); 2002/96/EG ===
Zeile 54: Zeile 70:
  
 === Niederspannungsrichtlinie betreffend Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung mit Spannungen zwischen 50 und 1000 Volt; 2006/95/EG (früher 73/23/EWG) === === Niederspannungsrichtlinie betreffend Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung mit Spannungen zwischen 50 und 1000 Volt; 2006/95/EG (früher 73/23/EWG) ===
 +  * 50-1000V AC oder 75-1500V DC
 +  * siehe auch 2014/35/EU
  
 === Sicherheitsdatenblätter; 91/155/EWG (siehe auch 1999/45/EG) === === Sicherheitsdatenblätter; 91/155/EWG (siehe auch 1999/45/EG) ===
emv_und_ce.txt · Zuletzt geändert: 2014/05/30 13:28 von karl