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emv_und_ce

Unterschiede

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emv_und_ce [2014/05/27 20:45]
karl [EMV und CE]
emv_und_ce [2014/05/30 12:52]
karl [Rahmenrichtlinien]
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 ==== Rahmenrichtlinien ==== ==== Rahmenrichtlinien ====
  
-Konformitätsbeurteilungsverfahren und CE-Kennzeichnung, 768/2008/EG (die 93/465/EWG ist seit 2008 durch diese ersetzt)\\ +=== Konformitätsbeurteilungsverfahren und CE-Kennzeichnung, 768/2008/EG === 
-Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG mit Änderung 99/34/EG, anzuwenden seit 30Juli 1988 \\ + 
-Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG \\+=== Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG mit Änderung 99/34/EG === 
 +  * Der Hesteller ist für Schäden haftbardie sein Produkt durch einen Fehler des Produktes verursacht hat.  
 +  * Gilt für private Kunden.  
 + 
 +=== Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG === 
 +  * geändert durch 2008/765/EG und 2009/596/EG 
  
 ==== Spezifische Richtlinien ==== ==== Spezifische Richtlinien ====
  
-  * Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren; 2006/66/EG\\ +=== Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren; 2006/66/EG === 
-Industriebatterien oder -akkumulatoren\\ +  Industriebatterien oder -akkumulatoren\\ 
-Altbatterien\\ +  Altbatterien\\ 
-Kennzeichnung mit Symbol laut Anhang II (Art. 21, Abs. 1)\\ +  Kennzeichnung mit Symbol laut Anhang II (Art. 21, Abs. 1)\\ 
-Kennzeichnung der Kapazität (Art. 21, Abs. 2)\\ +  Kennzeichnung der Kapazität (Art. 21, Abs. 2)\\ 
-Registrierung als Batterie-Hersteller (Art. 17)\\ +  Registrierung als Batterie-Hersteller (Art. 17)\\ 
-Kleinhersteller --> Ausnahme von der Recycling-Kostenbeteiligung (Art. 18)\\+  Kleinhersteller --> Ausnahme von der Recycling-Kostenbeteiligung (Art. 18)\\ 
 + 
 +=== Elektromagnetische Verträglichkeit / Europäische EMV-Richtlinie; 2004/108/EG (ex 89/336/EWG) === 
 +siehe auch 2014/30/EU (Neufassung) 
 +  * Begriffe: Betriebsmittel, elektromagnetische (EM) Verträglichkeit, EM-Störung, Störfestigkeit 
 +  * Inverkehrbringen nur, wenn die Richtline eingehalten wird, während der bestimmungsgemäßer Verwendung (Art. 3) 
 +  * Grundlegende Anforderungen in Anhang I: darft nicht zu stark senden, und muss Störungen vertragen können 
 +  * Harmonisierte Normen (Art. 6) (1998/34/EG): Werden diese eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass auch die EMV-Richtlinie eingehalten wird (besonders der Anhang I). TODO!!! 
 +  * Art. 7: Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang II oder III 
 +  * Art. 8: CE-Kennzeichnung: Wurde Art. 7 bestanden, muss eine CE-Kennzeichnung gemacht werden. Ist ein Gerät mit CE gekennzeichnet, und es wird von einer zuständigen Behörde festgestellt, dass die Anforderungen nicht eingehalten werden, muss das Gerät nachgebessert werden.  
 +  * Art. 9: Jedes Gerät muss identifizierbar gekennzeichnet sein. Name und Adresse des Herstellers. Gebrauchsanweisung.  
 +  * Art. 10: "Strafmaßnahmen" für ein Gerät, das die Anforderungen nicht erfüllt.  
 +  * Anhang II: Interne Fertigungskontrolle: (1) Anwendung der harmonisierten Normen ist gleichzusetzen mit einer Prüfung des Gerätes. (2) repräsentative Konfigurationen des Gerätes. (3+4) technische Unterlagen nach Anhang IV. Unterlagen 10 Jahre lang aufheben. (5+6) Bescheinigung durch EG-Konformitätserklärung, 10 Jahre aufbewahrungsfrist.  
 +  * Anhang III: Prüfung durch eine Benannte Stelle (optional).  
 +  * Anhang IV: Technische Unterlagen und EG-Konformitätserklärung 
 +  * (1): Mit Hilfe der technischen Unterlagen muss eine Beurteilung möglich sein! 
 +  * (2): Mindestanforderungen an eine EG-Konformitätserklärung 
 +  * Die Benannten Stellen für harmonisierte Normen sind:  
 +  *   * Europäisches Komitee für Normung (CEN) 
 +  *   * Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) 
 +  *   * Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) 
 + 
 + 
 +=== Elektro- und Elektronik-Altgeräte; (Entsorgung von); 2002/96/EG === 
 + 
 +=== Elektro- und Elektronikgeräten, (Beschränkung gefährlicher Stoffe); 2002/95/EG === 
 + 
 +=== Gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren; 91/157/EWG === 
 + 
 +=== Gefahrstoffkennzeichnung (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe);  67/548/EWG === 
 + 
 + 
 +==== Eventuell zutreffend ==== 
 + 
 +=== Messgeräte; 2004/22/EG; === 
 + 
 +=== Niederspannungsrichtlinie betreffend Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung mit Spannungen zwischen 50 und 1000 Volt; 2006/95/EG (früher 73/23/EWG) === 
 +  * 50-1000V AC oder 75-1500V DC 
 +  * siehe auch 2014/35/EU 
 + 
 +=== Sicherheitsdatenblätter; 91/155/EWG (siehe auch 1999/45/EG) ===
  
-  * Elektromagnetische Verträglichkeit / Europäische EMV-Richtlinie2004/108/EG (ex 89/336/EWG)\\ +=== Telekommunikations-Endeinrichtungen99/5/EG; früher 98/13/EG; === 
-  * Elektro- und Elektronik-Altgeräte(Entsorgung von); 2002/96/EG\\ +  * Diese Richtlinie trifft nicht zu. Die Batterie ist weder eine Telekommunikationsendeinrichtung (Art. 2.bnoch eine Funkanlage (Art. 2.c)
-  * Elektro- und Elektronikgeräten, (Beschränkung gefährlicher Stoffe); 2002/95/EG\\ +
-  * Gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren; 91/157/EWG\\ +
-  * Gefahrstoffkennzeichnung (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe); 67/548/EWG\\ +
-  *  +
-=== Eventuell zutreffend ===+
  
-Messgeräte; 2004/22/EG; \\ 
-Niederspannungsrichtlinie betreffend Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung mit Spannungen zwischen 50 und 1000 Volt; 2006/95/EG (früher 73/23/EWG)\\ 
-Sicherheitsdatenblätter; 91/155/EWG (siehe auch 1999/45/EG)\\ 
-Telekommunikations-Endeinrichtungen; 99/5/EG; früher 98/13/EG;\\ 
  
  
emv_und_ce.txt · Zuletzt geändert: 2014/05/30 13:28 von karl